Vergnügen und Steuern - wie passt das zusammen?

Mai 2018

Vergnügen und Steuern – wie passt das zusammen?

Club- und Kinobesuche, Tanzveranstaltungen, Spielen an Spielautomaten und Prostition: hierfür fällt Vergnügungssteuer an, auch wenn man sich vielleicht nicht vergnügt hat.

Man kann sich vorstellen, dass es sich mit dem Eintreiben der Vergnügungssteuer auf dem Straßenstrich schwierig gestaltet. Deshalb hat sich die Stadt Bonn zum Kassieren der 35.000 Euro pro Jahr etwas Besonderes einfallen lassen: Sie hat umgebaute Parkscheinautomaten im Einsatz, im Bonner Volksmund Sex-Automaten genannt. Zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr können Genehmigungstickets à Euro 6,00 gezogen werden, dafür bekommt man Einfahrt in sog. Verrichtungsboxen mit angeschlossenem Sicherheitsdienst.

Von Vergnügen kann man sicherlich nur von einer Seite sprechen; für die Prostituierten ist es eine legale Erwerbstätigkeit, die außerdem noch der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegt.

Sie sehen – da kennt der Staat keinen Spaß!

 

Ihre

Anke Berndt


Berndt & Partner mit beschränkter Berufshaftung
Steuerberatungsgesellschaft
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